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eigener Wechsel

См. также в других словарях:

  • Eigener Wechsel — Eigener Wechsel, s.v.w. Eigenwechsel (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • eigener Wechsel — ⇡ Solawechsel …   Lexikon der Economics

  • trassiert-eigener Wechsel — ⇡ Wechsel, bei dem sich der ⇡ Aussteller eines Wertpapiers selbst als ⇡ Bezogener benennt (Art. 3 II WG); kommt überwiegend als ⇡ Kommanditwechsel vor. Er ist kein ⇡ Solawechsel, sondern ⇡ gezogener Wechsel und folgt dessen Regeln: Der Aussteller …   Lexikon der Economics

  • Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] …   Universal-Lexikon

  • Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes …   Lexikon der Economics

  • Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wechsel — Wechsel. W. recht (lat. jus cambiale), W. kunde, W.wissenschaft, umfaßt im Handelsrecht die Lehre vom W. verkehr. Die bedeutendsten Handelsplätze haben ihre eigenen W. ordnungen, W.gesetze, insofern ist das W. recht meistens partikulär, doch kann …   Herders Conversations-Lexikon

  • Wechsel-Objektiv — Als Wechselobjektiv wird ein fotografisches Objektiv bezeichnet, das durch einen Bajonett oder Schraubverschluss an einem Kameragehäuse befestigt werden kann. Wechselobjektive sind ein Merkmal von Kamerasystemen. Bei Wechselobjektiven für… …   Deutsch Wikipedia

  • Solawechsel — eigener Wechsel, Eigenwechsel; ⇡ Wechsel, in dem sich der Aussteller zur Zahlung einer Geldsumme verpflichtet. Gegensatz: ⇡ Gezogener Wechsel (Tratte) …   Lexikon der Economics

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Akzeptant — Als Bezogener (oder Trassat) wird im Geschäftsleben jene Person bezeichnet, die einen Geldbetrag bezahlen soll, über den ein Wechsel oder ein Scheck ausgestellt ist. Inhaltsverzeichnis 1 Wechsel 2 Scheck 3 Rechtsgrundlage 4 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

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